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Verantwortung in der Zucht des Kooikerhondje
Die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Kooikerhondjes stehen bei der Zucht im Kooikerhondje Liebhaber- & Zuchtverein e.V. (KLZV e.V.) an oberster Stelle.
Unsere Zuchtordnung bildet die Grundlage für eine verantwortungsvolle, planvolle und wissenschaftlich fundierte Zucht. Ziel ist es, die Rasse Kooikerhondje in ihrer Ursprünglichkeit zu erhalten, ihre Vitalität zu fördern und erblich bedingte Krankheiten zu vermeiden.
Daher werden alle für die Zucht vorgesehenen Hunde umfassend untersucht, bevor sie eine Zuchtzulassung erhalten. Nur Tiere, die sich in einwandfreier körperlicher Verfassung befinden, ein rassetypisches Wesen zeigen und genetisch untersucht sind, dürfen zur Zucht eingesetzt werden.
Wir berücksichtigen alle derzeit möglichen und relevanten Gesundheitsuntersuchungen, um eine solide und gesunde Zuchtbasis sicherzustellen. Zu den verpflichtenden Untersuchungen zählen:
• Patellaluxation (PL)
• Zahnuntersuchung
• Augenuntersuchung (DOK)
• Erbliche Nekrotisierende Myelopathie (ENM)
• Polymyositis (PM)
• Von-Willebrand-Erkrankung (vWD)
Darüber hinaus kann die Zuchtkommission bei familiären Häufungen oder Verdachtsfällen weitere Untersuchungen anordnen. Unser Ziel ist es, gesunde, wesensfeste und genetisch vielfältige Kooikerhondjes zu züchten – mit Verantwortung, Sachverstand und Liebe zur Rasse.
Patellaluxation (PL)
Die Patellaluxation beschreibt eine erblich bedingte Fehlstellung der Kniescheibe.
Die Untersuchung darf ab dem 12. Lebensmonat erfolgen und wird von qualifizierten Tierärztinnen oder Tierärzten durchgeführt.
Das Ergebnis wird in Grade (PL-frei bis PL-4) eingeteilt:
• PL-frei: uneingeschränkte Zuchtzulassung
• PL-1: eingeschränkte Zuchtzulassung – Verpaarung nur mit PL-freien Hunden
• PL-2 oder schlechter: Zuchtausschluss
So stellen wir sicher, dass nur Hunde mit stabilen, gesunden Gelenken in die Zucht gelangen.
Zahnuntersuchung
Ein korrektes Scherengebiss ist wichtig für Gesundheit und Funktionalität.
Die Untersuchung erfolgt ab dem 12. Lebensmonat und erfasst Zahnstellung und eventuelle Kieferanomalien.
• Vollständiges Gebiss: uneingeschränkte Zuchtzulassung
• Ein bis zwei fehlende Zähne: eingeschränkte Zuchtzulassung (nur mit vollzahnigen Partnern)
• Schwere Zahn- oder Kieferanomalien: Zuchtausschluss
In begründeten Ausnahmefällen können – zur Wahrung der genetischen Vielfalt – Verpaarungen mit leichten Zahnfehlern genehmigt werden.
Augenuntersuchung (DOK)
Die Augenuntersuchung wird durch Tierärzte des Dortmunder Kreises (DOK) durchgeführt und kann ab dem 12. Lebensmonat erfolgen.
Sie dient der Früherkennung und dem Ausschluss erblich bedingter Augenkrankheiten wie Katarakt, PRA, Linsenluxation oder Retinadystrophie.
• Ergebnis „frei von erblichen Augenerkrankungen“: uneingeschränkte Zuchtzulassung
• Befund einer erblichen Erkrankung: Zuchtausschluss
Bei unklaren Befunden entscheidet das Ergebnis einer eventuell angeordneten Nachuntersuchung.
Von-Willebrand-Erkrankung (vWD)
Die Von-Willebrand-Erkrankung Typ 3 ist eine erbliche Blutgerinnungsstörung, die beim Kooikerhondje heute nur noch selten vorkommt.
Die Testung ist daher freiwillig, kann aber von der Zuchtkommission angeordnet werden, wenn ein Verdacht besteht.
Die Untersuchung erfolgt über CombiBreed® oder Laboklin. Das Alter des Hundes spielt bei der Untersuchung keine Rolle.
• vWD-frei: zur Zucht zugelassen
• vWD-Träger: Zuchtausschluss
Erbliche Nekrotisierende Myelopathie (ENM)
ENM – auch bekannt als Kooikerlähmung oder Leukodystrophie – ist eine erbliche Erkrankung des Nervensystems, die zu Bewegungsstörungen führt.
Der Gentest wird über CombiBreed® oder Laboklin durchgeführt. Das Alter des Hundes spielt bei der Untersuchung keine Rolle.
• ENM-frei: uneingeschränkte Zuchtzulassung
• ENM-Träger: eingeschränkte Zuchtzulassung – nur Verpaarung mit ENM-freien Hunden
Polymyositis (PM)
Polymyositis ist eine autoimmune Muskelerkrankung mit genetischem Ursprung.
Polymyositis wird ausschließlich über CombiBreed® getestet. Auch hier spielt das Alter des Hundes bei der Untersuchung keine Rolle.
• PM-frei: zur Zucht zugelassen
• PM-Träger (Teil- oder Vollträger): eingeschränkte Zuchtzulassung – nur Verpaarung mit PM-freien Hunden
Um die genetische Vielfalt zu erhalten, sieht die Zuchtordnung vor, dass PM-freie Hündinnen in einem Teil ihrer Würfe gezielt mit PM-Trägern verpaart werden. Diese Regelung gilt derzeit bis April 2029. In solchen Verpaarung hat man im Schnitt 50% Teilträger als Welpen. Die Wahrscheinlichkeit eines Teilträgers zu erkranken liegt bei untere 1%. Um die genetische Vielfalt zu sichern und unsere Hondjes vor anderen Krankheiten durch zu engen Verwandtschaftsgrad zu schützen, haben wir beschlossen uns gezielt diesem Risiko zu stellen.
Weitere gesundheitliche Aspekte und Ausschlusskriterien
Bei Verdacht auf andere erbliche Erkrankungen kann die Zuchtkommission zusätzliche Untersuchungen anordnen (z. B. bei Herz- oder Skelettproblemen).
Von der Zucht ausgeschlossen sind u. a.:
• Mittlere oder schwere Hüftgelenkdysplasie (HD)
• Epilepsie, Taubheit, Blindheit
• Kieferanomalien, Hasenscharte, Spaltrachen
• Herzerkrankungen und deutliche Skelettdeformationen
Diese klaren Regelungen dienen einem Ziel: eine gesunde, langlebige und belastbare Kooikerpopulation zu sichern.
Unser Versprechen
Die Züchterinnen und Züchter im KLZV e.V. tragen eine besondere Verantwortung – nicht nur gegenüber den Welpenkäufern, sondern vor allem gegenüber der Rasse.
Mit jeder Verpaarung verpflichten wir uns, nach dem Grundsatz zu handeln:
„Verbesserung, nicht Vermehrung der Rasse.“
So schaffen wir gemeinsam die Grundlage für gesunde, lebensfrohe und wesensstarke Kooikerhondjes.
